AGB
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Rahmenvereinbarung) für den Bezug von Legierungen, Materialien und Geräten für zahntechnische Zwecke
1. ALLGEMEINES
1.1. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kaufleute und professionelle Anwender (B2B). Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden
3. VERTRAGSINHALT
Soweit nach Vertragsschluss im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten eintreten, darf der Verkäufer die technisch veränderte Ausführung liefern. Dabei ist er zu Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Farben, sowie Maß-, Gewichts-, Qualitäts- und sonstigen Angaben berechtigt, sofern sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Käufer zumutbar sind. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei der Auftragserteilung darauf hinzuweisen, dass der Verkäufer auf keinen Fall von den An- und Vorgaben des Käufers abweichen darf. Für vom Käufer nicht tolerierte Maße und Gewichte und für verlangte Toleranzen, die der Verkäufer nicht ausdrücklich bestätigt, gelten die handelsüblichen oder nach DIN zulässigen Abweichungen.
4. PREISE
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in den Preisen enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Für kleine Aufträge mit einem Nettowarenwert (nach Rabattabzug) unter Euro 100,-- behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von Euro 25,-- zu berechnen.
4.4 Bei Warenrücksendungen behalten wir uns vor, Bearbeitungskosten zu berechnen. Rücksendungen sind in allen Fällen frei Lager zu senden!
5. LIEFERZEIT
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z. B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. VERSAND
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
7. ZAHLUNG
7.1 Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, andere Zahlungsmodalitäten werden ausweislich der Rechnung vom Verkäufer eingeräumt.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7.4 Wechsel und Schecks werden zur Zahlungserfüllung nicht angenommen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
8. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 8 Tagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
Zwischenerzeugnissen, die der Käufer für den Verkäufer als Vorbehaltsware verwahrt.
9.4. Soweit die Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware des Verkäufers mit Waren anderer Lieferanten (deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen) erfolgt, erwirbt der Verkäufer zusammen mit diesen anderen Lieferanten - unter Ausschluss eines Miteigentumserwerbs des Käufers - Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollen Wert (einschließlich Wertschöpfung) wie folgt:
9.4.1. Der Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zu dem Gesamtrechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren.
9.4.2. Verbleibt ein von Eigentumsvorbehalten nicht erfasster Restanteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Käufer erstreckt haben, so erhöht sich der Miteigentumsanteil des Verkäufers um diesen Restanteil.
10. KAUF AUF PROBE
Sofern der Käufer Materialien auf telefonisches oder schriftliches Angebot des Verkäufers auf Probe bestellt, gelten die Regeln über den Kauf auf Probe wie folgt: Der Kauf wird unter den aufschiebenden Bedingungen der Billigung durch den Käufer geschlossen. Sofern der Käufer binnen einer Frist von 14 Tagen die überlassenen Waren nicht oder nur unvollständig zurückgesandt hat, gilt dies als Billigung der vom Käufer behaltenen Waren.
Der Kaufpreis wird nach Ablauf der Frist sofort oder entsprechend der Angaben auf der bereits mit Warenlieferung überreichten Rechnung fällig. Bei Rücksendung innerhalb der Frist kommt ein Kaufvertrag nicht zustande; eine Zahlungspflicht des Käufers entsteht nicht.
11. ERFÜLLUNGSORT
Der Erfüllungsort für beide Teile ist der Ort, wo die Waren vom Verkäufer abgesandt wurden.
12. DATENVERARBEITUNG
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
13. GERICHTSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
13.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile unser Geschäftssitz.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Ref.Nr.: 6.19.4.1d
Stand: 04 2018